Rechtsprechung
AG Chemnitz, 26.03.2004 - 15 C 5209/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- urteile-network.de
Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif
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- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Chemnitz, 26.03.2004 - 15 C 5209/03
anmietet, im Rahmen des Üblichen, so sind ihm die aufgewendeten Kosten vom Schädigter zu ersetzen; nur dann, wenn für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (BGH, NJW 96, 1958, m.w.N.).